Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten haben. Zum 31.08.2015 ist über das erste Halbjahr 2015 zu berichten.
Anlage 1 bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums inkl. Hochrechnung auf das Jahresende 2015 ab. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2015 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Es wird eine Verbesserung des im Haushaltsplan veranschlagten ordentlichen Ergebnisses (4.157.700 €) um rund 87.000 € erwartet.
Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung bis 2015 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt. Gemäß Schutzschirmverordnung ist der Halbjahreswert auf das Jahresende hochzurechnen (oder zu prognostizieren). Da in der üblichen jahresbezogenen Darstellung vorgezogene oder geschobene Maßnahmen nicht verständlich abgebildet werden können, werden erstmals die Maßnahmen und deren Konsolidierungsergebnis der Jahre 2013 bis 2015 zusammengefasst dargestellt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen für das 1. Halbjahr 2015 (prognostiziert auf das Jahresende 2015) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Anlagen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||