Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0040/15  

 
 
Betreff: Antrag auf Aufhebung der "Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus" und Beschluss der neuen Förderrichtlinie "Klimaschutz im Wohnbau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/640-602
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.09.2015 
37. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.09.2015 
50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.10.2015 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
150225_Förderrichtlinien Klimaschutz im Wohnbau  

Sachverhalt/Begründung:

Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie (Juni 2011) wurden finanzielle Mittel in Höhe von 46.905 € in 2013 und 37.410 € in 2014 zur Förderung eines verbesserten Energiezustandes verausgabt. Mit insgesamt 12 bewilligten Förderungen im Passivhausbereich und 4 im Null-Energiehausbereich wurde die gewünschte Wirkung entfaltet. Zwischenzeitlich haben sich jedoch verschiedene Rahmenbedingungen (Novellierung EnEV 01.05.2014; KfW-Förderung) verändert. Darüber hinaus wird in Fachkreisen zunehmend kontrovers über die Förderung des Standards „Passivhaus“ diskutiert, da bereits das „KfW40 Effizienzhaus“ ein sehr niedriges Verbrauchsniveau festlegt und somit ein hohes CO2-Einsparpotenzial besitzt. Daher stellt sich die Frage, ob die Förderrichtlinie der Stadt in der aktuellen Ausführung mit Blick auf die CO2- Wirksamkeit seiner Lenkungswirkung noch gerecht wird.

 

Vor dem Hintergrund des Vorgenannten wird vorgeschlagen, in Zukunft nicht mehr den Passiv- und Nullenergiestandard, sondern nur noch den KfW-Effizienzhaus 40 als Standard zu fördern. Des Weiteren könnte die Förderhöhe – auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage – reduziert werden, ohne dass die Anreiz- und Lenkungswirkung verloren geht. Von derzeit 15 € und 25 € pro m2 Grundstücksfläche, auf 10 € pro m2. Falls die dadurch gewonnenen finanziellen Mittel auch in Zukunft bereits gestellt werden könnten, sollten diese vorrangig nicht als Anreiz für Neubauten, sondern die energetische Sanierung von Altbauten Verwendung finden, da hier nach Aussage des Klimaschutzkonzeptes mit der größten CO2-Einsparung zu rechnen ist. Hierzu ergeht jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Beschlussvorlage.

 

In der vorliegend vorgestellten Förderrichtlinie für Neubauten auf städtischen Grundstücken sollte folgende Festlegung getroffen werden.

 

Förderfähige Wohngebäude müssen dem Mindeststandard eines KfW-40 Effizienzhaus (Definition der KfW-Bank, bezogen auf die bei Antragstellung aktuell gültige EnEV) entsprechen.  Die neue Förderrichtlinie tritt, im Falle des positiven Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, einen Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. Vorhaben auf bereits zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung veräußerten Grundstücken werden bis 31.12.2017 nach den „Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus“ gefördert. Voraussetzung hierfür ist eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen bis spätestens 30.09.2017. Grund für diese Übergangsregelung ist die Tatsache, dass die Grundstückskäufer bei ihrer Finanzierungsplanung die Förderung möglicherweise mit eingeplant haben (Vertrauensschutz).

 

Während die Förderrichtlinie alter und neuer Prägung auf die Bebauung von städtischen Grundstücken abzielt, sollte in Zukunft gemäß dem Klimaschutzkonzept die energetische Ertüchtigung von Altbauten unterstützt werden, da hier das größte CO2- Einsparpotenzial zu erwarten ist. Zusätzlich soll ein Preis für energieeffizientes Bauen (Neubau & Bestand) ausgelobt werden. Förderfähig nach der neuen Förderrichtlinie ist wie bisher der Neubau von Wohngebäuden bei Verkauf von städtischen Grundstücken.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13. September 2011 beschlossene „Förderrichtlinien für Passiv- und Nullenergiehaus“ wird aufgehoben.
  2. Vorhaben auf bereits zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung veräußerten Grundstücken werden bis 31.12.2017 nach den bisherigen „Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus“ gefördert.
  3. Die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie Klimaschutz im Wohnbau“ wird beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Für die Förderung von Passiv- und Nullenergiehäusern stehen im Doppelhaushalt 2015/2016, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, jährlich jeweils 75.000 € bereit (Sachkonto 717808, Kostenstelle 881000, Produkt 14.1.01).

/He, 08.07.15

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150225_Förderrichtlinien Klimaschutz im Wohnbau (42 KB)