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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 24. Juli 2015 versehenen Jahresabschluss 2014 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 2.405.271,63 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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