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Vorlage - VO/0185/15  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2014 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.09.2015 
50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.10.2015 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
KBR Jahresabschlussbericht 2014  
RKB_18839_Prf_JA_14_Vorweg2_Sitzungsvorlage  

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 21. Mai 2015 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.

 

 

Dem Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 14. August 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.

 

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2014 insgesamt EUR 419.393,93.

 

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

21.660,41

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

795.956,31

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-623.197,95

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-180.443,08

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

4.739,23

Zuführung Rücklage

 

Jahresgewinn

18.714,92

 

 

 

 

 

    

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

  

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

21.660,41

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

795.956,31

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-623.197,95

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-180.443,08

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

4.739,23

Zuführung Rücklage

 

Jahresgewinn

18.714,92

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KBR Jahresabschlussbericht 2014 (4676 KB)      
Anlage 2 2 RKB_18839_Prf_JA_14_Vorweg2_Sitzungsvorlage (12774 KB)