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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 29.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beitritt zum Zweckverband "NGA-Netz Darmstadt-Dieburg"  
Enthält Anlagen
VO/0200/13  
Ö 3  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 4  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2013  
Enthält Anlagen
VO/0196/13  
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion: Festplatz für "open Air Veranstaltungen"  
SPD/0172/13  
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion: Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Breitband Rödermark GmbH  
SPD/0173/13  
Ö 7  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Förderung der lokalen Imkerei / Standorte für Bienenvölker  
CAL/0134/13  
Ö 8  
Halbjahresbericht 2013  
Enthält Anlagen
VO/0201/13  
Ö 9  
Jahresabschluss 2012 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
VO/0153/13  
Ö 10  
Entwurf des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0178/13  
Ö 11  
Kommission Leitbild und Stadtentwicklung - Wahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger  
VO/0179/13  
Ö 12  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 328, Astrid-Lindgren-Weg 3 mit 486 m²  
VO/0157/13  
Ö 13  
Erweiterung des Einmündungsbereiches der Stresemann-Str. in die Kurt-Schumacher-Str.  
VO/0190/13  
Ö 14  
Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan "An der Eisenbahnstraße"  
VO/0198/13  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

 

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    26.08.2013 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Top 3) Herr Bürgermeister spricht einleitende Worte zu dem geplanten Projekt „Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan >An der Eisenbahnstraße< und erläutert den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplangebietes.

Das Gremium stimmt der Vorlage einstimmig zu.

 

   
    29.08.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen.

 

Es wird ein Änderungsantrag verteilt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen.

   
    10.09.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Nach kurzer Erläuterung durch Bürgermeister Kern erfolgt Beschlussfassung ohne Aussprache.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

 

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 15  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländerbeirat und Seniorenbeirat  
CAL/0202/13  
Ö 16  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Abstellplätze für Fahrräder - Verbesserung der Situation in Rödermark  
CAL/0203/13  
Ö 17  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B 459 insbesondere an der Kreuzung B 459 / Mainzer Str. und Aldikreuzung  
CAL/0204/13  
Ö 18  
"Mehr Bürgerbeteiligung - Statusbericht" (Berichtsantrag)  
FDP/0137/13  
Ö 19  
"Papierlose STAVO" (Berichtsantrag)  
FDP/0147/13  
Ö 20  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 21  
Mitteilungen und Anfragen