Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.
Der Jahresabschluss 2012 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 7. Mai 2013 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.
Dem Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 27. Mai 2013 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG erteilt.
Aufgrund eines im Jahr 2011 erstellten Wertgutachtens der Wohngebäude wurden zwei Objekte (Janseneck 8 und Mühlengrund 17) um insgesamt TEUR 465 im Wirtschaftsjahr 2012 wertberichtigt.
Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||