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Vorlage - SPD/0173/13  

 
 
Betreff: Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Breitband Rödermark GmbH (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.06.2013 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
10.09.2013 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
26.08.2013 
20. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.08.2013 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark - genauer gesagt Ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaft Breitband Rödermark GmbH - möchte noch in 2013 mit dem Bau einer „Datenautobahn“ in der Stadt Rödermark beginnen. Bereits Mitte 2014 sollen erste Haushalte mit Highspeed durch Internet surfen können.

 

Angesichts der Anfrage der FDP-Fraktion und der damit verbundenen Antworten des Magistrates in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2013 ergeben sich für die SPD-Fraktion aber grundsätzliche Fragestellungen.

 

Gemäß dem GmbH-Gesetz haben der oder die Gesellschafter einer GmbH ihren Eigentümerpflichten im Rahmen regelmäßig stattfindender Gesellschafterversammlungen nachzukommen. Der Stadtverordnetenversammlung hat mit Datum 11.09.2012 die Gesellschafter bestellt. Die Gesellschafterversammlung besteht derzeit aus Herrn Bürgermeister Roland Kern und Herrn Erstem Stadtrat Alexander Sturm. Damit sind die vom Eigentümer der Stadt Rödermark berufenen Gesellschaftervertreter bestellt und bilden die Gesellschafterversammlung.

 

Die Gesellschafterversammlung hat im Rahmen des Gesellschaftervertrages die Geschäftsführung zu überwachen und die Einhaltung der zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte sicherzustellen. Dazu gehört gemäß dem beschlossenen Gesellschaftervertrag § 7. Ziffer 2, Buchstabe a) auch die Festlegung oder Änderung der lang-, mittel- und kurzfristigen Geschäftspolitik der Gesellschaft.

 

Die wirtschaftliche Betätigung an einer GmbH oder AG ist in den §§ 121 ff der HGO geregelt. Hieraus entstehen eindeutige Informationsverpflichtungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordneten haben nach Ansicht der SPD-Fraktion ein ungeteiltes Anrecht darauf zu erfahren, welches Geschäftsmodell sich hinter der Breitband Rödermark GmbH verbirgt und beschließen daher was folgt:


Beschlussvorschlag:

 

Die Gesellschafter der Breitband Rödermark GmbH werden aufgefordert unmittelbar nach der Sommerpause in der Sitzung des Ausschusses BUSE bzw. HFUW 2013 die lang-, mittel- und kurzfristige Geschäftspolitik der Gesellschaft vorzulegen und zu erläutern.

 

Dazu gehören aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung insbesondere:

 

a)    eine präzise und vollständige Kostenrechnung (Einnahme- und Ausgabeerwartungen)

b)    eine Übersicht über bisher angefallen Kosten und Beratungsaufwand

c)    eine Darstellung über zu erwartende und/oder bereits bestätigte öffentliche Zuschüsse und Bürgschaften

d)    eine Auskunft zu bzw. Vorlage einer zu erwartenden Gebührenordnung für die Endbenutzer

e)    eine Vorlage eines konkreten Netz- und Projektplanes mit den jeweiligen (auch zeitlichen) Umsetzungsschritten

f)     eine Darstellung des verbleibenden bzw. zu erwartenden Kostenanteils für die Stadt Rödermark und deren Finanzierung

g)    die Darstellung des Break-Even-Points der Gesellschaft

Des Weiteren bitten wir die Gesellschafter um Auskunft bezüglich des zu erwartenden Ausschreibungsverfahrens in Kurzform.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: