Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Jahresabschluss 2012 der Kommunalen Betriebe Rödermark zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||