Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark hat im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2013 am 04.12.2012 Konsolidierungsmaßnahmen für 2013 beschlossen. Am 13.02.2013 folgte der Beschluss zur Teilnahme am Entschuldungsfonds Hessen (Schutzschirm Hessen). Zusammen mit dem Beschluss zur Teilnahme wurden die in den Jahren 2014 bis 2018 zu erbringenden Konsolidierungsbeträge festgelegt. Der Abbaupfad musste so ange-legt werden, dass im Ordentlichen Ergebnis des Jahres 2018 kein Fehlbedarf existiert und das Ordentliche Ergebnis für mindestens zwei weitere Jahre ausgeglichen ist. Am 15.02.2013 hat sich die Stadt Rödermark zur Einhaltung der Konsolidierungs-maßnahmen verpflichtet. Es wurde ein Vertrag geschlossen, der einerseits zur Konsolidierung verpflichtet und andererseits gewährleistet, dass bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von 12,3 Mio. € an das Land übertragen werden konnten. Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutz-schirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten haben. Zunächst ist ein Bericht zum ersten Halbjahr bis zum 31.08. eines jeden Jahres vorzulegen. Über das jeweilige Vorjahr ist dann bis zum 28.02. zu berichten. Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung für 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in der Anlage 1 dargestellt. Gemäß Schutzschirmverordnung ist der Halbjahreswert auf das Jahresende hochzurechnen (oder zu prognostizieren). Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungs-pfad für 2013 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Anlage 2 bildet den gesamten Konsolidierungszeitraum ab. Maßnahmen die in 2013 nicht oder nicht vollumfänglich erreicht werden konnten, wirken sich negativ auf die Konsolidierungsergebnisse der Folgejahre aus. Maßnahmen, die ihr Ziel übererfüllt haben, wirken sich positiv aus. Alle auf das Jahresende 2013 berechneten Ergebnisse wurden für die Folgejahre fort-geschrieben. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Abbaupfad bis 2018 nicht gefährdet ist. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zu den Konsolidierungs-maßnahmen für das 1. Halbjahr 2013 (prognostiziert auf das Jahresende 2013) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
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