Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In verschiedenen Magistratssitzungen wurde das Anliegen eines Vorhabenträgers erörtert, einen Teil des nachstehenden Areals an der Eisenbahnstraße zu bebauen.
Es wurden dabei verschiedene Aspekte behandelt, wie
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
Auf der Basis der vorgenannten Eckdaten wurde Kontakt zu den Anliegern unmittelbar nördlich der Eisenbahnstraße aufgenommen. Im Ergebnis erklärten sich zwei Eigentümer bereit, am Verfahren teilnehmen zu wollen, um auf ihrem Grundstück eine Zweitbebauung realisieren zu können. Es wurde der Wunsch geäußert, die betreffenden Grundstücke in das Verfahren aufzunehmen.
In städtebaulichen Verträgen gemäß §11 BauGB mit den nunmehr drei Vorhabenträgern wurde geregelt, dass diese die Kosten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel tragen und die Vorhaltetrasse im Rahmen der Baulandumlegung bereit stellen.
Bei der Stadt verbleiben keine Kosten. Sie wird allerdings die Planer und Gutachter beauftragen und die Kosten vorfinanzieren.
Auch nach Einleitung des Verfahrens besteht trotz der Kostentragungspflicht der Vorhabenträger kein Anspruch auf einen Bebauungsplan oder gar einen Bebauungsplan eines bestimmten Inhalts. Die kommunale Planungshoheit bleibt unangetastet.
Was genau in Zukunft ermöglicht wird, ergibt sich im Bebauungsplanverfahren und der darin enthaltenen Offenlage (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Nachbarn usw.).
Bebauungsplanabgrenzung Lage der Vorhaltetrase
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahnstraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Bahnlinie und der Odenwaldstraße gelegen ist. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Nrn. 238, 239, 713/31, 713/32 und 713/33, und 784/3 und kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient d.er Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und des Baulandumlegungsverfahrens werden von den privaten Vorhabenträgern getragen. Des Weiteren werden diese der Stadt eine Vorhaltetrasse für die Straßenanbindung eines etwaigen zukünftigen städtischen Entwicklungsareals im Rahmen der Baulandumlegung unentgeltlich übertragen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
KTR.06.1.01.01 KTO 677102 KST 610000
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2013 nicht bereit. Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 6 (Ergebnishaushalt). Die Deckung erfolgt über entsprechende Mehreinnahmen ( siehe Tabelle). Für den Haushalt 2014 sind entsprechende Mittel einzuplanen. /He, 14.08.13
Anlagen |
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