Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Nach der vereinfachten Umlegung gemäß § 80 BauGB im Kurvenbereich Stresemannstr./Kurt-Schumacher-Str. (Grundstücke Flur, Flurstück 19,16/1+22+23/5),
Es ist erforderlich, eine neue Bordsteinführung inkl. Rinnenplatten zur Einmündung Kurt-Schuhmacher Str. herzustellen. Der komplette Gehweg in einer mittleren Breite von ca. 1,50 m wird aus Betonverbundpflaster („Doppel-T-Pflaster 8 cm“ in grau) hergestellt. Als Abschluss zu den Grundstücksgrenzen soll ein „Betontief-
Teil der investiven Gesamtmaßnahme ist auch die Asphaltfahrbahn, bei der eine Vielzahl von Aufbrüchen sichtbar ist. Die Fahrbahndecke wird im Zuge der neuen Bordsteinführung auf einer Breite von ca. 2,50 m abgefräst und mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Nach Fertigstellung wird der Einmündungsbereich zur Kurt-Schuhmacher Str. übersichtlicher und verkehrssicherer. Geschätzte Baukosten der Maßnahme ca. 35.000,00 €.
Zur Finanzierung stehen für das Jahr 2013 keine Mittel im Finanzplan zur Verfügung. Zur Finanzierung dieser Kosten kommen jedoch Restmittel in Frage, welche zunächst für die Grundhafte Erneuerung von Straßen allgemein (Am Schwimmbad) vorgesehen waren und dann per STAVO-Beschluss zur Deckung der Mehrkosten der Baumaßnahme am Bahnhof Ober-Roden eingesetzt werden sollten. Diese Mittel werden dort nicht vollumfänglich ausgeschöpft, so dass selbst bei Einstellung von Sicherheiten das benötigte Finanzvolumen der vorliegend beantragten Maßnahme abgedeckt werden kann. Beschlussvorschlag:
Zur Deckung werden die zweckgebundene Restmittel, welche nach Beschlussfassung der STAVO zur Deckung der Finanzierungslücke am Bahnhof Ober-Roden vorgesehen waren, aber dort nicht vollumfänglich benötigt werden, verwendet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Auf den Investitionen 6-3-20K „Bahnhofsvorplatz Ober-Roden“, 6-3-34K „Erweiterung P+R Anlage S-Bahn O.-R.“ und 6-3-24K „Grundh. Erneuerung von Straßen allgemein“ stehen insgesamt noch 155.626,83 EUR zur Verfügung. Nicht benötigte Mittel für den Bahnhofsvorplatz und der P+R Anlage Ober-Roden können außerplanmäßig nach §100 HGO zur Finanzierung der Maßnahme „Erweiterung des Einmündungsbereiches der Stresemann-Str. in die Kurt-Schuhmacher-Str.“ verwendet werden. /07.08.2013 Scho
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