Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Vereine haben in Rödermark eine hohe gesellschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung für das Gemeinwesen in unserer Stadt. Wir finden hier ein sehr buntes und attraktives Vereinsleben vor.
Einige dieser Vereine haben ihre eigenen Lokalitäten und Plätze und somit Möglichkeiten auch noch nach 22 Uhr ihre Feierlichkeiten dort ohne Einschränkung als „open Air Veranstaltung“ durchführen zu können. Andere, die über keine eigene Infrastruktur verfügen, sind auf öffentliche Plätze oder Einrichtungen angewiesen.
In den späten Abendstunden kommt es daher durch ein nachbarschaftliches Umfeld oder Auflagen zu wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der Durchführbarkeit von Veranstaltungen. Teilweise erleben wir daher, dass Vereine für die Durchführung solcher Veranstaltungen in benachbarte Kommunen nach Rodgau und Münster ausweichen.
Sozial, kulturell und auch wirtschaftlich sind aber Entscheidungen eines Ausweichens eher als ungünstige Voraussetzungen für die Vereine zu betrachten.
Die Schaffung neuer Plätze gilt nach Ansicht des Magistrates als eher unwahrscheinlich. Daher gilt es nun vorhandene Einrichtungen dahingehend zu überprüfen, dass eine bessere Nutzungsmöglichkeit dieser erreicht wird und Vereine nicht ausweichen müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird daher beauftragt zu prüfen, ob die untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach (UNB) im Falle Bulau-Waldfestplatz bereit wäre, über Lockerungen der bestehenden Auflagen nachzudenken und diese im Interesse der Stadt und der Vereine ggfs. reduziert werden könnten.
Über das Ergebnis seiner Prüfung und Handlungen möge der Magistrat im Herbst und vor Einbringung des Haushaltes 2014 berichten.
Ebenso darüber, welcher finanzielle und organisatorische Aufwand damit verbunden wäre.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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