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Vorlage - VO/0178/13  

 
 
Betreff: Entwurf des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
  Aktenzeichen:I/1/2 Bn-We
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.08.2013 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.09.2013 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Frauenfoerderplan_Stadt_2013_1  
Frauenfoerderplan_KBR_2013_1  

Sachverhalt/Begründung:

Aufgrund des § 4 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes müssen Städte mit mehr als 50 Beschäftigten einen Frauenförderplan für jeweils sechs Jahre aufstellen, dies gilt auch für Eigenbetriebe.

Bei der Stadtverwaltung Rödermark und beim Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark liegt die Zahl der Beschäftigten jeweils über 50 Personen, deshalb ist für jeweils beide die Erstellung eines Frauenförderplans erforderlich.

 

Inhalt des Frauenförderplans ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des Frauenförderplans. Er enthält für jeweils zwei Jahre verbindliche Zielvorgaben bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellungen und Beförderungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

 

Der Frauenförderplan ist nach § 6 Absatz 3 HGlG der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Frauenförderpläne der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Frauenförderpläne der Stadtverwaltung Rödermark und des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark gemäß der vorgelegten Entwürfe.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung


 


Anlage

Frauenförderplan der Stadtverwaltung Rödermark

Frauenförderplan des Eigenbetriebs Kommunale Betriebe Rödermark

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Frauenfoerderplan_Stadt_2013_1 (403 KB)      
Anlage 1 2 Frauenfoerderplan_KBR_2013_1 (367 KB)