Die Stadtvorordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
24.11.2010 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Dem Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen zugestimmt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvorordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründungen.
Dem Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen zugestimmt.
25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch einschließlich der dazugehörigen Begründungen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
07.12.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtvorordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründungen.