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Vorlage - FDP/0244/10  

 
 
Betreff: "Umwidmung der Verkehrsflächen an der Trinkbrunnenstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.09.2010 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
01.09.2010 
37. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2010 
43. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 hat die Trinkbornschule an der Stammschule ihr Betreuungsangebot stark erweitert. Dies bringt auch ein deutlich stärkeres Pendeln der Kinder zwischen dem Kinderhort in der Trinkbrunnenstraße und der Schule mit sich. Dieser Bereich zwischen der Einmündung der Rathausstraße und dem Bücherturm ist zurzeit als Spielstraße ausgewiesen. Eltern und Schule möchten diesen Bereich zur Sicherheit der Kinder gerne für den Durchgangsverkehr gesperrt (oder eine alternative, ggf. temporäre Lösung) wissen. Ebenfalls rein objektiv betrachtet ist eine andere Lösung als die jetzige aus Sicherheitsgründen angezeigt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und sodann im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ zu berichten, ob eine Sperrung der Trinkbrunnenstraße zwischen der Rathausstraße und dem Bücherturm für den Kfz-Verkehr möglich ist.

Es ist dabei zuvörderst zu untersuchen und prüfen:

 

1.              unter welchen Bedingungen eine Sperrung generell möglich ist

2.              welche Vor- und Nachteile eine temporäre Sperrung zu Zeiten des Schulbetriebes im Vergleich zu einer permanenten Sperrung mit sich bringt

3.              ob eine zeitliche Beschränkung der Einbahnstraßenregelung in der Trinkbrunnenstraße auf die Schulzeiten möglich ist

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: