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Beschlussvorschlag:
Dem Antrag von Armin Lang und Gerd Spamer auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Erbsengasse, Flur 1 Flurstücke 362, 364/1 und 365, Gemarkung Urberach wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass alle Kosten des Planungsverfahrens von den Eigentümern getragen werden. Ferner ist zu prüfen, ob von den Eigentümern eine Ausgleichsleistung gefordert werden kann.
Bezüglich der Möglichkeit der „Wertabschöpfung des Mehrwertes“ (resultierend aus der „Umwandlung in Baugelände“) wird die Stellungnahme des HSGB nachgereicht.
Es erfolgte keine Abstimmung.
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