Nach Begründung durch Bürgermeister Kern und den Stellungnahmen der Fraktionen wird über die Vorlage des Magistrates, die wie folgt lautet, abgestimmt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB).einschließlich der dazugehörigen Begründung
Der Geltungsbereich erstreckt sich über das nördlich des Bahnhofs Ober-Roden gelegene Gelände zwischen der Bahnlinie und der Bebauung entlang der Dieburger Straße (von Hausnummer 43 bis 67) bis zum Bahnübergang.