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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung.
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: /
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