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Sachverhalt: Gemäß § 5 Nr. 11 Hessisches
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) stellt die Stadtver- ordnetenversammlung die
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendungen
des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den
Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5
EigBGes dazu Stellung genommen hat. Der Jahresabschluss 2007 wurde vom
Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung am 29. Mai 2008 erstellt. Die
Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG,
Kassel. Dem Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung wurde mit Datum vom 3. Juli 2008 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG erteilt. Die Betriebskommission empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen,
auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG
versehenen Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und
Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der Betriebskommission und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung.
werden auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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