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Vorlage - VO/0236/08  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:ED 801-05
Federführend:EB Entsorgung und Dienstleistung   
Beratungsfolge:
Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung Vorberatung
Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.10.2008 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.11.2008 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Nr. 11 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) stellt die Stadtver- ordnetenversammlung die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendungen des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes dazu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2007 wurde vom Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung am 29. Mai 2008 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung wurde mit Datum vom 3. Juli 2008 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG erteilt.

 

Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen,

 

den Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.

706.285,72 EUR

den Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.

42.804,49 EUR

und den Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.

36.132,27 EUR

 

auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung.

 

 

Der Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.

706.285,72 EUR

der Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.

42.804,49 EUR

und der Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.

36.132,27 EUR

 

werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlagen