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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:
„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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