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Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark  

 
 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0255/08 Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /