Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Sitzung des Ältestenrates am 18.09.2008 wurde festgelegt,
dass künftig die Drucksachen für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
frühzeitiger, nämlich jeweils spätestens am Mittwoch vor der Woche der
Ausschuss-Sitzungen zugestellt werden sollen. Hierdurch soll ermöglicht werden,
dass ausreichend Gelegenheit zur Beratung der Verhandlungsgegenstände in den
Sitzungen der Fraktionen besteht. Zur Sicherstellung der früheren Zustellung ist es erforderlich,
die Antragsfrist, also den Zeitraum zwischen Zugang der Anträge bei der
Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stavo-Büro von 22 Tagen um einen Tag auf
23 Tage zu verlängern. Der Antragsschluss ist damit künftig regelmäßig nicht
mehr am Dienstag um 7.00 Uhr sondern bereits am Montag um 7.00 Uhr. Es ist eine Änderung des § 12 Abs. 3 in Satz 4 und 5 der
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Dieser Passus soll
künftig lauten: „Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem
Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es
ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00
Uhr erfolgt.“ Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende
Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5: „Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem
Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es
ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00
Uhr erfolgt.“ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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