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Vorlage - VO/0255/08  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.10.2008 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.11.2008 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 18.09.2008 wurde festgelegt, dass künftig die Drucksachen für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung frühzeitiger, nämlich jeweils spätestens am Mittwoch vor der Woche der Ausschuss-Sitzungen zugestellt werden sollen. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass ausreichend Gelegenheit zur Beratung der Verhandlungsgegenstände in den Sitzungen der Fraktionen besteht.

 

Zur Sicherstellung der früheren Zustellung ist es erforderlich, die Antragsfrist, also den Zeitraum zwischen Zugang der Anträge bei der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stavo-Büro von 22 Tagen um einen Tag auf 23 Tage zu verlängern. Der Antragsschluss ist damit künftig regelmäßig nicht mehr am Dienstag um 7.00 Uhr sondern bereits am Montag um 7.00 Uhr.

 

Es ist eine Änderung des § 12 Abs. 3 in Satz 4 und 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Dieser Passus soll künftig lauten:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Neufassung ihrer Geschäftsordnung in § 12 Abs. 3 Satz 4 und 5:

 

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 23 Kalendertage liegen. Es ist jedoch zulässig, dass die Abgabe der Anträge noch am 22. Tag bis um 7.00 Uhr erfolgt.“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: