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Sachverhalt: Gemäß § 7 Nr. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)
nimmt die Betriebskommission Stellung zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und
zum Vorschlag für die Verlustverwendung. Die abschließende Beschlussfassung
erfolgt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann
und Partner, Dreieich, erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte
durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.. Der Jahresabschluss wurde am 06. September 2008 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der GBZ Treuhand Hessen AG versehen. Die Betriebsleitung empfiehlt, den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 06.
September 2008 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Weiter wird empfohlen, den Verlust in Höhe
von 788.931,97 € durch die Entnahme aus der Rücklage auszugleichen. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG
vom 06. September 2008
versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest. Der
Verlust in Höhe von 788.931,97 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch
Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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