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Auszug - Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin  

 
 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Vorab macht die Stadtverordnetenvorsteherin, Frau Becht, einige Anmerkungen zur Entwicklung der Sachverhalte seit der letzten Sitzung: die folgenden Ausführungen:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 2.09.2008 wurde Beschluss betreffend der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße „Zum Steckengarten“ gefasst.

 

Der Bürgermeister, Herr Roland Kern, hat am 15.09.2008 gegen diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2.09.2008 gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 HGO Widerspruch erhoben. Dieses Schreiben wurde den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom am 1.10.2008 wurde der Widerspruch des durch den Bürgermeisters begründet. Die CDU/FDP-Koalition hat in dieser Sitzung den Antrag gestellt, den Widerspruch des Bürgermeisters zurückzuweisen und darüber hinaus beantragt, festzustellen, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe. Der Antrag der Koalition wurde mit Stimmenmehrheit angenommen, d.h., der Widerspruch des Bürgermeisters wurde zu diesem Zeitpunkt zurückgewiesen.

 

Mit Schreiben vom 7.10.2008 hat der Bürgermeister Kern fristgerecht den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1.10.2008 nach § 63 Abs. 2 Satz 1 HGO beanstandet. Die Beanstandung des Bürgermeisters enthielt keine RechtsbehelfsfristRechtsmittelbelehrung. 12 Zwölf Stadtverordnete haben die Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am für den 4.11.2008 beantragt. Eine Sondersitzung ist einzuberufen, wenn mindestens 12 zwölf Stadtverordnete dies beantragen. Die 12 Stadtverordneten sind zunächst davon ausgegangen, dass über die Beanstandung des Bürgermeisters binnen Monatsfrist zu entscheiden ist.

 

Am 27.10.2008 wurde ordnungsgemäß für eine Sondersitzung am 4.11.2008 eingeladen.

 

Da die Beanstandung des Bürgermeisters keine Rechtsbehelfsfrist Rechtsmittelbelehrung  enthielt, ist kommt nicht die verwaltungsrechtlich festgelegte Monatsfrist nicht gebotenzum Tragen. und die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung kann binnen Jahresfrist erfolgen.

 

Aufsgrund dieser Sach- und Rechtslage diesem Grund habe ich am 30.10.2008 mit allen Fraktionsvorsitzenden gesprochen Kontakt aufgenommen mit dem Ergebnis, dass alle damit einverstanden sindwaren, die für den 4.11.2008 vorgesehenen Sondersitzung nicht durchzuführen und die dort vorgesehenen Tagesordnungspunkte mit der notwendigen 2/3 Mehrheit auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung mit der notwendigen 2/3 Mehrheit zu setzennehmen. Alle Stadtverordneten, die diese Sondersitzung beantragt haben, haben zwischenzeitlich schriftlich erklärt, dass sie damit mit dieser Verfahrensweiseeinverstanden sind., die Tagesordnungspunkte heute zu behandeln. Damit sind auch formal die Voraussetzungen erfüllt, dass wir, wie eben erklärterläutert, verfahren werden kann.

 

Das war nur vorab eine Diese Vorab-Information war erforderlich, damit Sie wissen wie alle Anwesenden das Zustandekommen der heutigen Situation nachvollziehen können.bestimmte Dinge formal zustande gekommen sind.

 

 

1.1             Gemäß Festlegung des Ältestenrates sollen unter TO A die Punkte 8, 9, 11 und 12 behandelt werden.

 

Abstimmung über TO A:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

 

1.2              Auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung sollen weitere Tagesordnungspunkte genommen werden, nämlich:

 

a)              der Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen zum Thema ‚Lokale Verantwortung für Bildung und Ausbildung’

b)              die Anträge der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, die ursprünglich in der für den 4.11.2008 anberaumten Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden sollten. Es handelt sich hierbei um insgesamt sechs Anträge, die aufgrund der Beanstandung des Bürgermeisters zum  Stavo-Beschluss vom 01.10.2008 betreffend Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen ‚Zum Steckengarten’ und ‚Zum HerrnackerHerrnacker’ gestellt worden sind.

 

Die genannten Anträge können als TOP 17 bzw. TOP 18 bis 23 auf die Tagesordnung genommen werden, wenn 2/3 der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten dem zustimmen.

 

Abstimmung bezüglich aller Anträge (TOP 17 – 23)

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

1.3              Der Tagesordnungspunkte 18 -  23 sollen gemeinsam zur Beratung aufgerufen werden. Rederecht soll jedoch zu jedem TOP einzeln bestehen.