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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 06. September 2008 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 788.931,97 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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