Folgende Fragen sollen bis zur Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden:
1.) Wie sind
die Alteigentümer der Grundstücke entschädigt worden?
2.) Sind die
Kosten für den Ankauf des Grundstücks in die Erschließung eingerechnet?
Das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 409 mit 4.553 qm
wird zum 01.01.2009 aus dem Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen des
Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung übertragen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.