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Tagesordnung - 22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 23.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beteiligungsbericht 2022  
Enthält Anlagen
VO/0278/23  
Ö 3  
Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0279/23  
Ö 4  
Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026, hier: Wahl von sachkundigen Bürgern für die Kommission "Internationale Partnerschaften"
VO/0291/23  
Ö 5  
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark - 17. Änderung -  
Enthält Anlagen
VO/0272/23  
Ö 6  
Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer  
Enthält Anlagen
VO/0276/23  
Ö 7  
Neufassung der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit  
Enthält Anlagen
VO/0282/23  
Ö 8  
Zisternensatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0286/23  
Ö 9  
Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung  
Enthält Anlagen
VO/0283/23  
Ö 10  
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 und Änderung der Abfallsatzung  
Enthält Anlagen
VO/0284/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Neugestaltung der Grundgebührenregelung und die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2024 bis 2026 wurde von der Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anzahl der Inklusivleerungen des Restabfallbehälters in der Grundgebühr von 13 auf 12 Leerungen zu reduzieren und die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 anzupassen. Die Abfallsatzung der Stadt Rödermark vom 02.09.2008, zuletzt geändert am 15.09.2020 wird durch die in Anlage beigefügte "3. Änderungssatzung" angepasst.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2024 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 12 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

 Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Jahr]

    60

107,52

    80

143,40

  120

215,16

  240

430,32

1.100

1.972,32

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Entleerung]

    60

8,96

    80

11,95

  120

17,93

  240

35,86

1.100

164,36

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2024-2026

50-l-Restabfallsack

8,00 € / Stück

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


 

   
    23.11.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Neugestaltung der Grundgebührenregelung und die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2024 bis 2026 wurde von der Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anzahl der Inklusivleerungen des Restabfallbehälters in der Grundgebühr von 13 auf 12 Leerungen zu reduzieren und die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 anzupassen. Die Abfallsatzung der Stadt Rödermark vom 02.09.2008, zuletzt geändert am 15.09.2020 wird durch die in Anlage beigefügte "3. Änderungssatzung" angepasst.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2024 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 12 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

 Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Jahr]

    60

107,52

    80

143,40

  120

215,16

  240

430,32

1.100

1.972,32

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Entleerung]

    60

8,96

    80

11,95

  120

17,93

  240

35,86

1.100

164,36

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2024-2026

50-l-Restabfallsack

8,00 € / Stück

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung:

   
    05.12.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Neugestaltung der Grundgebührenregelung und die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2024 bis 2026 wurde von der Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anzahl der Inklusivleerungen des Restabfallbehälters in der Grundgebühr von 13 auf 12 Leerungen zu reduzieren und die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 anzupassen. Die Abfallsatzung der Stadt Rödermark vom 02.09.2008, zuletzt geändert am 15.09.2020 wird durch die in Anlage beigefügte "3. Änderungssatzung" angepasst.

 

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2024 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 12 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

 Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Jahr]

    60

107,52

    80

143,40

  120

215,16

  240

430,32

1.100

1.972,32

 

 

 

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Entleerung]

    60

8,96

    80

11,95

  120

17,93

  240

35,86

1.100

164,36

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2024-2026

50-l-Restabfallsack

8,00 € / Stück

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3), AfD (1)

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.

 

Ö 11  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0270/23  
Ö 12  
Antrag der Fraktion FWR: Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025  
FWR/0243/23  
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion: Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark  
FDP/0300/23  
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen