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Beschlussvorschlag:
Die Neugestaltung der Grundgebührenregelung und die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2024 bis 2026 wurde von der Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anzahl der Inklusivleerungen des Restabfallbehälters in der Grundgebühr von 13 auf 12 Leerungen zu reduzieren und die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 anzupassen. Die Abfallsatzung der Stadt Rödermark vom 02.09.2008, zuletzt geändert am 15.09.2020 wird durch die in Anlage beigefügte "3. Änderungssatzung" angepasst.
Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2024 festgesetzt:
Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 12 Leerungen des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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