TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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SPD/0243/21 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Hauptamtlicher Bereich Feuerwehren Rödermark - Stellenschaffung |
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SPD/0244/21 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Ladesäuleninfrastruktur in Rödermark |
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FDP/0245/21 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Nutzung der Freifläche hinter dem Badehaus |
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FDP/0246/21 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Zufahrtswege in den Wald |
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FDP/0247/21 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Versickerung Oberflächenwasser |
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FWR/0248/21 |
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Ö 4 |
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Änderung der Anstaltssatzung der "Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR" |
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VO/0227/21 |
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Ö 5 |
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Gesamtabschluss 2019 |
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VO/0184/21 |
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Ö 6 |
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Jahresabschluss 2020 |
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VO/0185/21 |
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Ö 7 |
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Jahresabschluss 2020 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark |
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VO/0178/21 |
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Ö 8 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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CAL/0198_1/21 |
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Ö 8.1 |
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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SPD/0198_2/21 |
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Ö 8.2 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen |
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FWR/0198_3/21 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus |
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FDP/0135/21 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse |
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SPD/0242/21 |
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Ö 11 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße |
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SPD/0236/21 |
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Ö 12 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania |
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FDP/0237/21 |
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Ö 13 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze |
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FDP/0238/21 |
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Ö 14 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Runder Tisch "Jugenddialog" |
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FDP/0239/21 |
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Ö 15 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen |
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FDP/0240/21 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 10 - zur Kenntnis genommen |
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Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird auf die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses als zuständigen Ausschuss verschoben, ggf. in die nächste Gremienrunde.
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07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 15 - zurückgestellt |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird geschoben.
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25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 15 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen. Die Koalitionsfraktionen kündigen an, einen Änderungsantrag zu stellen. Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
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Ö 16 |
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Neufassung - Antrag der Fraktion FWR: Bürger-App Rödermark |
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FWR/0241_1/21 |
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