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Vorlage - FWR/0198_3/21  

 
 
Betreff: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.10.2021 
6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.10.2021 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.10.2021 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
   


Beschlussvorschlag:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: