Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Aufgrund der geplanten Aufnahme weiterer Kommunen als neue, weitere Anstaltsträgerinnen sowie der entsprechenden Anpassung der Stammkapitaleinlage ist eine Änderung der Anstaltsatzung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ erforderlich.
In der Folge sollen weitere sich aus der Praxis ergebende Änderungen in der Anstaltssatzung gemäß dem beigefügten Entwurf der Änderungssatzung vorgenommen werden. Hierdurch soll die Vermarktung von Rundholz für Dritte ermöglicht werden, sofern die Leistungserbringung am Gesamtumsatz der AöR nur einen untergeordneten Teil einnimmt. Beschlussvorschlag:
Die Änderungen der Anstaltssatzung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ werden gemäß der beigefügten Beschlussvorlagen zur Satzungsänderung sowie zum Entwurf der neuen Satzung – mit vollständigem Wortlaut - beschlossen.
Der Beschluss beinhaltet ausdrücklich die Aufnahme der genannten Kommunen als neue Anstaltsträgerinnen sowie die entsprechende Anpassung der Stammkapitaleinlage. Durch die Satzungsänderung wird die Vermarktung von Rundholz für Dritte wird ermöglicht, sofern die Leistungserbringung am Gesamtumsatz der AöR nur einen untergeordneten Teil einnimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlage
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