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Auszug - Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  

 
 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
FWR/0198_3/21 Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.


Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung: FWR (3)

Ablehnung: CDU (11), AL/Die Grüne (12), SPD (5), FDP (3)

Enthaltung: /