Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 14. Mai 2021 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.
Dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 1. August 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilt.
Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2020 insgesamt EUR 391.913,03.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Einsichtnahme im Ratsinformationssystem erbeten. 1 Druckexemplar pro Fraktion.
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