Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 19. Juli 2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Jahresergebnis 2020 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 3.987.746,24 € (Plan 21.610,77 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 124.231,02 € (Plan 56.252,61 €).
Der Gesamtgewinn beträgt 4.111.977,26 € (Plan 77.863,38 €).
Das Jahresergebnis 2020 ist gemäß § 24 (1) i.V.m. § 46 (3) GemHVO der Rücklage zuzuführen.
Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Kompensationsumlage für den Gewerbesteuerausfall (Erstattung des Landes Hessen) in Höhe von 2.918.256,00 € sowie der hohen Nachzahlungen einiger Unternehmen für zu zahlende Gewerbesteuer aus dem Geschäftsjahr 2019.
In den Jahren, in denen die Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, ist es zur periodengerechten Darstellung der Kreis- und Schulumlage erforderlich, Rückstellungen zu bilden, da der Zahlbetrag der Umlagen nach dem Steueraufkommen der Vorjahre berechnet wird. Die Berechnung für den Jahresabschluss 2020 hat ergeben, dass eine weitere Rückstellungsbildung in Höhe von 1.180.844,00 € zu erfolgen hat (Gesamtbestand der Rückstellung zum 31.12.2020 beträgt 2.035.748 €). Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 19. Juli 2021 versehenen Jahresabschluss 2020 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Jahresabschluss 2020
Einsichtnahme im Ratsinformationssystem erbeten. 1 Druckexemplar pro Fraktion.
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