TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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SPD/0243/21 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Hauptamtlicher Bereich Feuerwehren Rödermark - Stellenschaffung |
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SPD/0244/21 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Ladesäuleninfrastruktur in Rödermark |
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FDP/0245/21 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Nutzung der Freifläche hinter dem Badehaus |
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FDP/0246/21 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Zufahrtswege in den Wald |
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FDP/0247/21 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Versickerung Oberflächenwasser |
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FWR/0248/21 |
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Ö 4 |
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Änderung der Anstaltssatzung der "Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR" |
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VO/0227/21 |
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Ö 5 |
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Gesamtabschluss 2019 |
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VO/0184/21 |
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Ö 6 |
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Jahresabschluss 2020 |
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VO/0185/21 |
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Ö 7 |
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Jahresabschluss 2020 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark |
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VO/0178/21 |
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Ö 8 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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CAL/0198_1/21 |
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Ö 8.1 |
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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SPD/0198_2/21 |
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Ö 8.2 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen |
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FWR/0198_3/21 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus |
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FDP/0135/21 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse |
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SPD/0242/21 |
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Ö 11 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße |
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SPD/0236/21 |
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Ö 12 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania |
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FDP/0237/21 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Herr Bürgermeister Rotter verweist auf laufende Verhandlungen in Sachen REWE. Sobald aussagekräftige Ergebnisse vorliegen, wird er die Gremien informieren. Er erfolgt keine Abstimmung.
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07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - zurückgestellt |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 12 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird geschoben.
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24.11.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 13 - (offen) |
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Nach kurzen Erläuterungen durch Herrn Bürgermeister Rotter erfolgt keine Abstimmung.
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25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 14 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Es erfolgt keine Abstimmung. Der Antragsteller erklärt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzungsrunde zu schieben.
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07.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird geschoben.
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16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 8 - abgelehnt |
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Herr Kruger erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Nach einer Stellungnahme durch Herrn Bürgermeister Rotter erfolgt eine intensive Diskussion. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Zustimmung: FDP, SPD, FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen Enthaltung: /
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17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 14 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss verweist auf das Ergebnis des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie.
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29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - zurückgezogen |
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Nach einer kontrovers geführten Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Bürgermeister Rotter und aller Fraktionen erklärt Herr Kruger den Antrag für zurückgezogen.
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Ö 13 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze |
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FDP/0238/21 |
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Ö 14 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Runder Tisch "Jugenddialog" |
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FDP/0239/21 |
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Ö 15 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen |
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FDP/0240/21 |
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Ö 16 |
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Neufassung - Antrag der Fraktion FWR: Bürger-App Rödermark |
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FWR/0241_1/21 |
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