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Tagesordnung - 5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  
SPD/0243/21  
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion: Hauptamtlicher Bereich Feuerwehren Rödermark - Stellenschaffung  
SPD/0244/21  
Ö 3.3  
Anfrage der FDP-Fraktion: Ladesäuleninfrastruktur in Rödermark  
FDP/0245/21  
Ö 3.4  
Anfrage der FDP-Fraktion: Nutzung der Freifläche hinter dem Badehaus  
FDP/0246/21  
Ö 3.5  
Anfrage der FDP-Fraktion: Zufahrtswege in den Wald  
FDP/0247/21  
Ö 3.6  
Anfrage der Fraktion FWR: Versickerung Oberflächenwasser  
FWR/0248/21  
Ö 4  
Änderung der Anstaltssatzung der "Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR"  
Enthält Anlagen
VO/0227/21  
Ö 5  
Gesamtabschluss 2019  
Enthält Anlagen
VO/0184/21  
Ö 6  
Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
VO/0185/21  
Ö 7  
Jahresabschluss 2020 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0178/21  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
CAL/0198_1/21  
Ö 8.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen
SPD/0198_2/21  
Ö 8.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  
FWR/0198_3/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 6.2 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung: FWR

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Enthaltung: /

   
    07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: FWR

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Enthaltung:

   
    27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8.2 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. 

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung: FWR (3)

Ablehnung: CDU (11), AL/Die Grüne (12), SPD (5), FDP (3)

Enthaltung: /

Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus  
FDP/0135/21  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse  
SPD/0242/21  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße  
SPD/0236/21  
Ö 12  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze  
FDP/0238/21  
Ö 14  
Antrag der FDP-Fraktion: Runder Tisch "Jugenddialog"  
FDP/0239/21  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen  
FDP/0240/21  
Ö 16  
Neufassung - Antrag der Fraktion FWR: Bürger-App Rödermark  
FWR/0241_1/21