Anfrage:
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1. Wann kam es zur letzten Anhörung von Vertreter*innen von Kinder- und Jugendinitiativen gemäß § 35 der GO der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark?
2. Von wann datiert die letzte Ausübung des Vorschlagsrechtes eines*einer Vertreter*in von Kinder- und Jugendinitiativen gemäß § 36 der GO der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark?
3. Von wann datiert die letzte Ausübung des Rederechts eines*einer Vertreter*in von Kinder- und Jugendinitiativen gemäß § 36 der GO der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark?
4. Im genannten Abschnitt der Geschäftsordnung ist mehrfach von Vertreter*innen der Kinder- und Jugendinitiativen die Rede. Welche Gruppen gibt es nach Ansicht des Magistrates in Rödermark, die diese Definition erfüllen und sich somit auf ihre Rechte gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark berufen zu können?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat grundsätzlich für eine dauerhaften Vertretung von Kindern und Jugendlichen in der Stadtverordnetenversammlung bzw. deren zugehöriger Organe (Ausschüsse, Kommissionen)?