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Tagesordnung - 5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  
SPD/0243/21  
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion: Hauptamtlicher Bereich Feuerwehren Rödermark - Stellenschaffung  
SPD/0244/21  
Ö 3.3  
Anfrage der FDP-Fraktion: Ladesäuleninfrastruktur in Rödermark  
FDP/0245/21  
Ö 3.4  
Anfrage der FDP-Fraktion: Nutzung der Freifläche hinter dem Badehaus  
FDP/0246/21  
Ö 3.5  
Anfrage der FDP-Fraktion: Zufahrtswege in den Wald  
FDP/0247/21  
Ö 3.6  
Anfrage der Fraktion FWR: Versickerung Oberflächenwasser  
FWR/0248/21  
Ö 4  
Änderung der Anstaltssatzung der "Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR"  
Enthält Anlagen
VO/0227/21  
Ö 5  
Gesamtabschluss 2019  
Enthält Anlagen
VO/0184/21  
Ö 6  
Jahresabschluss 2020  
Enthält Anlagen
VO/0185/21  
Ö 7  
Jahresabschluss 2020 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0178/21  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
CAL/0198_1/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:  

   
    21.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben.

   
    05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung: FWR

Enthaltung: FDP

   
    07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss schließt sich bei den Tagesordnungspunkten 8, 8.1, und 8.2 der Empfehlung des BUSE an.

 

Beschluss:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung: FWR

Enthaltung: FDP

 

   
    27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Ursprungsantrag der Koalition wird von Frau Kümmel und Herrn Spieß begründet. Im Anschluss erfolgen die Begründungen des Änderungsantrags der SPD-Fraktion durch Frau Rüger sowie des Änderungsantrags der Fraktion FWR durch Herrn Schröder.

Nach weiteren Redebeiträgen aller Fraktionen sowie Bürgermeister Rotter lässt Frau Beldermann in der folgenden Reihenfolge über die Anträge abstimmen:
TOP 8.2, TOP 8.1, TOP 8

 

Beschlussvorschlag:

 

Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (12), SPD (5)

Ablehnung: FWR (3), FDP (3)

Enthaltung: /

Ö 8.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen
SPD/0198_2/21  
Ö 8.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  
FWR/0198_3/21  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus  
FDP/0135/21  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse  
SPD/0242/21  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße  
SPD/0236/21  
Ö 12  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze  
FDP/0238/21  
Ö 14  
Antrag der FDP-Fraktion: Runder Tisch "Jugenddialog"  
FDP/0239/21  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen  
FDP/0240/21  
Ö 16  
Neufassung - Antrag der Fraktion FWR: Bürger-App Rödermark  
FWR/0241_1/21