Nach Vorklärung mit den Fraktionsvertretern, die auf Einladung des Bürgermeisters zur Vorbereitung der Konstituierung der Stadtverordnetenversammlung zusammengekommen sind, soll mit dem beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark geändert werden.
Es wurde vereinbart, in § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung die Anzahl der zu wählenden wirtschaftlich und technisch besonders erfahrenen Personen von vier auf drei zu reduzieren.
Da es hierzu keine Wortmeldungen gibt, bittet Herr Sulzmann die Stadtverordneten über die geplante Änderung der Betriebssatzung abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark – 6. Änderung - gemäß dem beigefügten Entwurf.