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Vorlage - VO/0067/21  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung nach § 26 KWG sowie über Einsprüche nach § 25 KWG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
28.04.2021 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. März 2021 das

Wahlergebnis wie folgt festgestellt:

 

 CDU  129.108 Stimmen = 33,66 % =  13 Sitze

 

 AL/Grüne 124.155 Stimmen  = 32,37 % =  13 Sitze

 

 SPD  48.989 Stimmen  = 12,77 % =  5 Sitze 

 

 FWR  39.457  Stimmen = 10,29 % =  4 Sitze 

 

 FDP  35.357 Stimmen = 9,22 %  =  3 Sitze 

 

 AfD  6.507 Stimmen  = 1,70 %  =  1 Sitz

 

Gesamtzahl der gültigen Stimmen    =  383.573

Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel   =  396

Gesamtzahl der Wählerinnen und Wähler   =  11.042

Wahlberechtigte Personen laut Wählerverzeichnis =  21.060

 

Gegen das Wahlergebnis sind nach der Bekanntmachung am 31. März 2021 binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen keine Einsprüche beim Wahlleiter eingegangen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der Kommunalwahl vom

14. März 2021.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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