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Vorlage - VO/0061/21  

 
 
Betreff: Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung (Altersvorsitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.04.2021 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Nachdem der Bürgermeister gemäß § 56 Abs. 2 HGO die erste Sitzung eröffnet hat, ist das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (§ 57 Abs. 1 HGO) zu ermitteln.

 

Dies ist notwendig, da aufgrund § 57 Abs. 1 Satz 3 HGO die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bis zur Wahl der/des Vorsitzenden zunächst von einer/einem „Altersvorsitzenden“ zu leiten ist.

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