Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Unter der Vorlage mit der Nummer VO/0063/21 wurden gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung zur Vertretung der Stadtverordnetenvorsteherin oder des Stadtverordnetenvorstehers im Falle der Verhinderung 5 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt (ein/e Stellvertreter/in pro Fraktion).
Die Reihenfolge der Vertretung wird wie folgt festgelegt:
1.
2.
3.
4.
5. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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