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Vorlage - VO/0082/21  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark - 15. Änderung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.04.2021 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hauptsatzung-15Aenderung  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Unter Umständen wird es erforderlich sein, die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat zu erhöhen oder herabzusetzen. Aus diesem Grund wurde vorsorglich der Entwurf einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vorbereitet.

 

Eine Herabsetzung ist gemäß § 44 Abs. 2 Satz 5 HGO lediglich innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung – bis zum 30.09.2021 – zulässig.

Ohne zeitliche Einschränkung kann eine Erhöhung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat erfolgen.

 

Da Voraussetzung für die Wirksamkeit der Änderung der Hauptsatzung die öffentliche Bekanntmachung (§ 5 Abs. 3 HGO) ist, kann eine Umsetzung der Änderungen erst in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Dies gilt zumindest dann, wenn die Zahl der zu besetzenden ehrenamtlichen Stadtratsstellen herabgesetzt wird.

 

Wird eine Erhöhung der Zahl der ehrenamtlichen Stadtratsstellen beschlossen, ist eine Wahl in der konstituierenden Sitzung auf der Grundlage der noch bestehenden Zahl an Stellen (acht) möglich.

§ 55 Abs. 1 Satz 3 HGO regelt insofern, dass bei einer während der Wahlzeit erfolgten Erhöhung der Zahl mehrerer gleichartiger unbesoldeter Stellen keine Neuwahl, sondern eine Neuberechnung der Stellenverteilung unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl der Stellen erfolgt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark – 15. Änderung – wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Haushaltsmittel für die Erhöhung der Anzahl der ehrenamtlichen Stadträte stehen im Haushaltsplan 2021 nicht bereit. Laut Auskunft der Fachabteilungsleitung wäre je Stadtrat voraussichtlich mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 3.000 € jährlich zu rechnen.

He/13.04.21

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Anlage

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung-15Aenderung (45 KB)