Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 MetropolG entsenden die Mitglieder des Regionalverbandes je eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandskammer. Für die Vertreterin oder den Vertreter sind gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 MetropolG eine Stellvertretung und eine weitere Stellvertretung zu wählen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahlen gebeten.
Vertreter/in: _________________________
1. Stellvertreter/in: _________________________
2. Stellvertreter/in: _________________________
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