Bürgerinformationssystem
Gemäß § 57 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Bis zur Wahl des bzw. der Vorsitzenden führt das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung den Vorsitz.
Bürgermeister Rotter stellt fest, dass die am 27. Februar 1942 geborene Stadtverordnete Brigitte Beldermann das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist.
Der Bürgermeister übergibt in der Folge die Sitzungsleitung an die Altersvorsitzende, die Stadtverordnete Brigitte Beldermann.
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