Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts -ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen- sind nach erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die Stadt Rödermark entsendet eine Vertreterin bzw. Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen,
als Vertreter Herrn Peter Psotka
und als Stellvertreter Herrn Sebastian Brehm
zu wählen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.
Vertreter/in: _____________________
Stellvertreter/in: _____________________
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