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Vorlage - VO/0065/21  

 
 
Betreff: Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.04.2021 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Nach § 61 HGO muss über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift gefertigt werden. Daher ist in der konstituierenden Sitzung eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer zu bestellen. Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat. Sie oder er ist nach Stimmenmehrheit zu wählen (§ 55 Abs. 5 HGO). Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben Frau Sandra Mahuletz zu übertragen.

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung wird Frau Sandra Mahuletz gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

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