Der Stadtverordnetenvorsteher erläutert, dass die Anzahl der Ausschüsse und deren Sachgebiete unverändert bleiben sollen. Ebenfalls soll die Anzahl der Ausschussmitglieder bei 11 bleiben.
Es gibt keine Wortmeldungen. Der Stadtverordnetenvorsteher bittet um Abstimmung.
Da das Benennungsverfahren zur Anwendung kommt, bittet der Stadtverordnetenvorsteher die Fraktionen, ihm die Ausschussmitglieder schriftlich zu benennen. Er erklärt, dass sich die Sitzverteilung - nach Hare-Niemeyer - in jedem Ausschuss wie folgt darstellt:
CDU-Fraktion: 4
Fraktion AL/Die Grünen: 4
SPD-Fraktion: 1
Fraktion der Freien Wähler: 1
FDP-Fraktion: 1
Die Fraktionen legen dem Stadtverordnetenvorsteher die schriftlichen Benennungen vor. Nach der ordnungsgemäßen Benennung der Ausschussmitglieder bittet der Stadtverordnetenvorsteher die Ausschussmitglieder, am Ende der Stadtverordnetenversammlung zu ihm zu kommen. Sie werden von ihm die Einladungen zu den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse am 06.05.2021 erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen
(§ 62 Abs. 2 HGO).
Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt 11.
Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
1. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW)
2. Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE)
3 Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK)
Es greift das Benennungsverfahren.