Von der CDU-Fraktion wird Herr Sven Sulzmann zur Wahl als Stadtverordnetenvorsteher vorgeschlagen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Michael Gensert, begründet den Vorschlag. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen.
Die Altersvorsitzende stellt fest, dass die Wahl grundsätzlich schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen ist. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).
Nach Vorklärung mit den Fraktionsvertretern, die auf Einladung des Bürgermeisters zur Vorbereitung der Konstituierung der Stadtverordnetenversammlung am 20.04.2021 zusammengekommen sind, soll diese Wahl schriftlich und geheim stattfinden.
Es wird ein Wahlvorstand gebildet. Die Fraktionen benennen hierfür je ein Mitglied.
Der Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen und nimmt seine Arbeit auf:
Für die CDU-Fraktion: Isabelle Schrod
Für die Fraktion AL/Die Grünen: Nina Daum
Für die SPD-Fraktion: Gülbahar Karademir-Altun
Für die Fraktion der Freien Wähler: Jan Sittig
Für die FDP-Fraktion: Sebastian Donners
Die Mandatsträger werden namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen. Der Wahlgang wird abgeschlossen und die Altersvorsitzende unterbricht die Sitzung für die Zeit der Auszählung.
Nach Abschluss der Auszählung verliest Frau Beldermann das Wahlergebnis:
Abgegebene gültige Stimmen = 39
Abgegebene ungültige Stimmen = 0
Auf den Wahlvorschlag Sven Sulzmann entfielen 38 Stimmen.
Keine Ablehnung.
Eine Enthaltung.
Die Altersvorsitzende stellt fest, dass somit Herr Sven Sulzmann einstimmig zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt wurde.
Herr Sulzmann erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Frau Beldermann gratuliert Herrn Sulzmann zu seiner Wahl und stellt fest, dass sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mit der Wahl des Stadtverordnetenvorstehers konstituiert hat. Die Altersvorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an den neu gewählten Stadtverordnetenvorsteher.
Herr Sulzmann bedankt sich bei den Mandatsträgern sehr herzlich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf gute Zusammenarbeit.
In der Folge stellt er die Beschlussfähigkeit fest und verpflichtet die neuen Mandatsträger, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden gemäß § 24 HGO um Verschwiegenheit gebeten und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen gemäß § 25 HGO dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.
Er informiert die Stadtverordneten über die vorgelegte Tischvorlage zu TOP 14 „Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark" (6. Änderung)“.
Außerdem teilt Herr Sulzmann mit, dass die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung auf der Homepage der Stadt eingestellt sind und bei Bedarf vom Gremienbüro zur Verfügung gestellt werden.
Der Stadtverordnetenvorsteher informiert vorab darüber, dass die Sitzung spätestens um 21:30 Uhr beendet werden sollte, damit die Mandatsträger und Bürger rechtzeitig vor Beginn der aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Ausgangssperre (von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr) den Heimweg antreten können.