Herr Krüger begründet ausführlich für die FPD-Fraktion diesen Antrag. Nach anschließender Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur die Ablehnung des nachstehenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
1) Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermärker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von Betreuungsgebühren freigestellt. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.
Für die Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.
Für die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.
2) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.