Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen eines Antrages (FDP/0077/20) zur letzten Stadtverordnetenversammlung (ersetzt durch die Sondersitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 29.04.2020) hat die FDP unter anderem klar gefordert: „In den Zeiten der krisenbedingten Aussetzung der Kinderbetreuung werden alle Eltern ausnahmslos von Zahlungen von Betreuungsgebühren und Essenspauschalen befreit. Diese sind erst ab dem Zeitpunkt wieder zu zahlen, an dem die Kinderbetreuung wieder regulär stattfindet.“ Dieser Punkt des Antrages wurde in der besagten Ausschusssitzung von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen, weil der Magistrat der Stadt Rödermark in dieser öffentlichen Sitzung zugesichert hat, hier im Sinne der Eltern entscheiden zu wollen. Weiter hat der Magistrat dazu mitgeteilt, dass man auf Kreisebene im Gespräch und sich dahingehend einig sei, dass alle kreisangehörigen Kommunen hier eine gleichlautende Regelung zur Anwendung bringen sollten. Aus Sicht der FDP-Fraktion würde eine kreiseinheitliche Regelung hinsichtlich der Kita-Gebühren während des „Shutdowns“ ebenfalls klar bevorzugt werden. Daher hat die FDP-Fraktion den Magistrat abschließend gebeten, sich bei den Gesprächen auf Kreisebene dafür einzusetzen, dass die Betreuungsgebühren für die Zeit komplett ohne Betreuungsangebot (d.h. abgesehen von der Notbetreuung für die Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen) nicht bloß gestundet, sondern den Eltern komplett erlassen werden – keine Gebühr ohne Leistung.
Von einem kreiseinheitlichen Vorgehen war in den letzten Wochen jedoch nichts zu vernehmen. Einige Kommunen haben in der Zwischenzeit eigene Regelungen und entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. So hat z.B. die Stadt Heusenstamm beschlossen, dass die Eltern nur für tatsächlich geleistete Betreuungsleistungen zahlen sollen. Für aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht mögliche Betreuung werden die Eltern bis mindestens September 2020 freigestellt. Es ist an der Zeit, eine analoge Festsetzung auch für Rödermark zu treffen, um endlich Klarheit und Planungssicherheit für die Rödermärker Eltern zu schaffen. Beschlussvorschlag:
1) Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermärker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von Betreuungsgebühren freigestellt. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.
Für die Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.
Für die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot genau abgerechnet - zu entrichten.
2) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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